LEISTUNGEN

PRIVATE BAUHERREN

Ob Bau oder Ausbau, ob Sanierung oder Nutzungsänderung – Bauvorhaben sind immer eine komplexe Angelegenheit. Auch der Brandschutz mit all seinen Anforderungen, gesetzlichen Vorgaben und behördlichen Abnahmen ist oft nicht leicht zu durchschauen. So mancher private Bauherr hat sich deswegen schon einmal überlegt, seine Pläne an den Nagel zu hängen.

Das muss jedoch nicht sein, denn Brandschutz ist ein Thema, das gut zu bewältigen ist. Mit den richtigen Experten und dem nötigen Fachwissen durchdringen wir für Sie den „Dschungel“ an Gesetzen und Verordnungen und finden vertretbare und finanziell leistbare Lösungen, um die brandschutztechnischen Anforderungen zu erfüllen und so einen wichtigen Beitrag zu leisten zur Sicherheit Ihres Gebäudes und vor allem der Menschen, die sich darin aufhalten.

Unser Brandschutz-Angebot für
private Bauherren kompakt

AUSFÜHRLICH INFORMIERT

Sie möchten Ihr Dachgeschoss ausbauen? Einen Anbau errichten? Oder Ihre Immobilie einer anderen Nutzung zuführen? Wie auch immer Ihr Bauvorhaben aussieht – um den Brandschutz kommen Sie nicht herum. Stichwort „Nutzungsänderung“: Wenn Sie aus einer Gaststätte Büroräume machen wollen oder aus einer Wohnung ein Ladenlokal, dann ändert sich der Bedarf und damit die Nutzung Ihrer Immobilie. Nehmen Sie unbedingt Abstand von einer inoffiziellen Nutzungsänderung, die nicht nur Ihre persönliche Haftung zum Risiko machen, sondern auch Ihren Versicherungsschutz und vor allem Menschen in Gefahr bringen kann. Lassen Sie uns lieber gemeinsam an einer baurechtskonformen Umsetzung Ihres Vorhabens arbeiten. Wir verstehen Ihre Lage, bewerten schnell und präzise, was wirklich notwendig ist und helfen Ihnen, den genau für Ihre Pläne erforderlichen Brandschutz zu gewährleisten.

Im Dachgeschoss befindet sich schon lange eine Wohnung, aber „offiziell“ handelt es sich nach wie vor um einen klassischen Speicher? Und der kleine Anbau im Erdgeschoss ist auch nie so richtig kommuniziert worden? Es gibt viele Gründe, warum Nutzungsänderungen einst ohne Genehmigung und ohne offiziellen Brandschutz durchgeführt wurden. Häufig fallen nicht genehmigte Änderungen auch erst nach einem Eigentümerwechsel, etwa durch Erbschaftsantritt auf. Oder es wird bei einer späteren Durchsicht der alten Genehmigungsunterlagen deutlich, dass kein ausreichender Brandschutz und damit keine ausreichende Rechtssicherheit besteht. Auch auf den Bestandsschutz, der greift, weil ein bestimmter Zustand schon seit längerer Zeit existiert, kann man sich dann in vielen Fällen nicht berufen.

Doch keine Sorge, auch eine nachträgliche Legalisierung ist möglich. Gerne erörtern wir mit Ihnen gemeinsam die Situation vor Ort, schätzen die Risiken für die Nutzer unabhängig ein, sprechen Ihnen Empfehlungen für das weitere Vorgehen aus und unterstützen Sie bei der gegebenenfalls erforderlichen Antragstellung.

Für das Errichten von Bauten, aber auch für Nutzungsänderungen braucht man in der Regel eine Baugenehmigung. Diese wird erteilt, wenn die entsprechenden baurechtlichen Anforderungen – und insbesondere die an den Brandschutz – erfüllt sind. In der Bauordnung sind zum einen die erforderlichen Anträge und Unterlagen und zum anderen die Berechtigten festgelegt, die Nachweise wie zum Beispiel den Brandschutznachweis erbringen dürfen. Für eben jene Unterlagen, aber auch für eine Beratung im Vorfeld sind wir Ihr Ansprechpartner.

Für Ihr Bauvorhaben erstellen wir Brandschutznachweise und Brandschutzgutachten. Wir fertigen genehmigungsfähige Brandschutzkonzepte und brandschutztechnische Stellungnahmen für Sie an. Gerne prüfen wir den Brandschutz – zum Beispiel bei Wohngebäuden und Garagen –, optimieren Ihre bestehenden Konzepte und Genehmigungen für Bestandsbauten und begleiten Sie bei der behördlichen Brandschau. Auf Wunsch übernehmen wir für Ihr Bauprojekt auch die gesamte Fachbauleitung Brandschutz.

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